Informationen zur Nachhaltigkeit

Die Verordnung (EU) 2019/2088 ("Offenlegungsverordnung") bildet die Grundlage für die Bereitstellung der folgenden Informationen. Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Regeln zur Transparenz in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung etwaiger negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen und die Bereitstellung von Informationen zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt. Wir, die Onsight Ventures Management GmbH ("OVM"), bemühen uns, Ihnen die nachfolgend offen zu legenden Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Offenlegungsverordnung sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, deren Eintreten den Wert der Anlage tatsächlich oder potenziell erheblich beeinträchtigen könnte. Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken besteht zum einen darin, dass wir keine Anlagen in Unternehmen tätigen, von denen wir wissen, dass sie eine der folgenden Geschäftstätigkeiten ausüben: Tabak, destillierter Alkohol, Waffen und Munition, Kasinos und ähnliche Geschäfte, bestimmte elektronische Datenprogramme oder -lösungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten oder Pornografie; wir schließen jedoch nicht ausdrücklich Anlagen in Unternehmen aus, die ihrerseits in einer Geschäfts- oder sonstigen wirtschaftlichen Beziehung zu Unternehmen stehen, die eine oder mehrere der vorgenannten Geschäftstätigkeiten ausüben (wie z.B. die sogenannten "Zulieferunternehmen"). Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken besteht hingegen darin, dass wir uns im Interesse unserer Anleger keinen weiteren Einschränkungen unterwerfen wollen, weshalb wir uns grundsätzlich vorbehalten, entweder nicht zu investieren oder trotz des Vorhandenseins von Nachhaltigkeitsrisiken zu investieren, auch wenn diese erheblich sind. Die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der von uns verwalteten alternativen Investmentfonds ("AIF") schätzen wir insofern als ausgewogen ein, als wir glauben, dass diese Risiken sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben können

Unser Ansatz bei negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäß Artikel 4 der Offenlegungsverordnung haben wir uns entschieden, nachteilige Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung) im Rahmen unserer Tätigkeit als Verwalter alternativer Investmentfonds ("AIFM") nicht zu berücksichtigen (sog. "Opt-out"). Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Ein mögliches "Opt-in", also die Entscheidung, negative Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen, wäre mit zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen und zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden, die angesichts der Art, Größe und Geschäftsausrichtung unseres Unternehmens nicht gerechtfertigt sind, und es besteht angesichts der derzeit vorherrschenden Daten- und Informationslage (insbesondere Unternehmen, Regulator) noch zu wenig Klarheit und inhaltliche Qualität.

Ungeachtet dessen sind das Thema Nachhaltigkeit und die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren für uns natürlich sehr wichtig, weshalb wir im Rahmen unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken - wie generell bei unserer Tätigkeit als AIFM - bestimmte Aspekte berücksichtigen, die wir als wesentlich erachten; insbesondere investieren wir nicht in Unternehmen, von denen wir wissen, dass sie in eine der folgenden Geschäftsaktivitäten involviert sind: Tabak, destillierter Alkohol, Waffen und Munition, Kasinos und ähnliche Geschäfte, spezifische elektronische Datenprogramme oder Lösungen im Zusammenhang mit den oben genannten Aktivitäten oder Pornografie.

Auszug aus unserer Vergütungspolitik

Wir haben eine Vergütungspolitik, die unter anderem darauf abzielt, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Vergütung unserer Mitarbeiter so weit wie möglich zu vermeiden. Unsere Vergütungspolitik steht aber auch im Einklang mit dem Konzept der Nachhaltigkeit: Sie enthält keine Regelungen, die nicht mit unserem Nachhaltigkeitsansatz und insbesondere mit unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken übereinstimmen.

Im Folgenden ein Auszug aus unserer diesbezüglichen Vergütungspolitik: "Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und insbesondere mit unserer diesbezüglichen Strategie, zumal sie - ex ante betrachtet - keine Inhalte enthält, die sich in dieser Hinsicht negativ auswirken könnten."

Weitere wichtige Informationen

Als OVM sind wir nicht Mitglied in supranationalen oder internationalen Gremien oder Organisationen, die uns zur Einhaltung weitergehender Anforderungen verpflichten würden.

Der von uns verwaltete AIF investiert nicht zu einem festen Prozentsatz in Portfoliounternehmen, die auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Der AIF stellt keinen Fonds im Sinne von Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung dar und erfüllt nicht die Anforderungen an einen Taxonomie-konformen Fonds im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 ("Taxonomieverordnung"); die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.